Steuerrecht und Steuerberatung

Steuerrecht und Steuerberatung in Aachen - seit über 50 Jahren!

Besonders die Steuerstreitführung im Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren sind originär juristische Aufgaben, die einer fachlich kompetenten Begleitung bedürfen, die nur der Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist, bieten kann. So beraten wir nicht nur Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer, sondern gleichermaßen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei steuerrechtlich schwierigen Fragestellungen auch im Einspruchsverfahren oder im Finanzgerichtsprozess.

Die steuergünstige Gestaltung von Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen, die richtige Rechtsformwahl und Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts, die Steuerstreitführung im Verwaltungsverfahren und vor dem Finanzgericht gehören zu unseren Kompetenzen.

Auch für die die laufende Steuerberatung wie die Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen, Bilanzen und Steuererklärungen, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die damit zusammenhängende Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Rechtsanwalt Georg H. Amian ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht und seit 1996 auf dem Gebiet des Steuerrechts sowie der Steuerstrafverteidigung tätig. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwalt Verein nimmt RA Amian ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch unter Experten teil und gewährleistet Ihnen so eine fachlich kompetente Beratung auf aktuellstem Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

In der laufenden Steuerberatung betreut Sie unser Senior-Consultant StB Hans-Josef Amian sowie unsere erfahrene langjährige Mitarbeiterin Frau Daniela Braun.

AMIAN Rechtsanwälte

Stolberger Straße 9
52068 Aachen

Schnellkontakt

Die Angaben aus dem Kontaktformular werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Email an info@amian-recht.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Öffnungszeiten

Mo - Do09:00 Uhr - 13:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag09:00 Uhr - 14:30 Uhr

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Gericht; Recht;

Mit seinem Schlußantrag vom 11.03.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in der Rechtssache C-66/20 den Allmachtsphantasein deutscher Steuerfahnder einen deutlichen Dämpfer verpasst.

steuerrecht

BFH erleichtert Vorsteuerabzug

BFH erleichtert Vorsteuerabzug – Der BFH hat mit Urteilen vom 21.06.2018  –Az.: 2018 V R 25/15 und V R 28/16-  entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr einen Ort ausweisen muss, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Ausreichend ist, dass die Rechnung eine vollständige Anschrift des leistenden

NACH OBEN