Mit seinem Schlußantrag vom 11.03.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in der Rechtssache C-66/20 den Allmachtsphantasein deutscher Steuerfahnder einen deutlichen Dämpfer verpasst.
BFH erleichtert Vorsteuerabzug – Der BFH hat mit Urteilen vom 21.06.2018 –Az.: 2018 V R 25/15 und V R 28/16- entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr einen Ort ausweisen muss, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Ausreichend ist, dass die Rechnung eine vollständige Anschrift des leistenden