


Es ist eine traurige Tatsache, dass sich der Jagdausübungsberechtigte immer wieder mit Fällen konfrontiert sieht, in denen Hunde Wild hetzen oder auch zur Strecke bringen. Aber wie reagiere ich in dieser Situation richtig? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen den Hundehalter vorzugehen? Gar nicht reagieren ist hier jedoch genauso falsch, wie zur Waffe greifen und in
Nazivergleich von Jagdgegnern nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt – Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage – AG Moers, Urteil v. 19.05.2021, Az. 561 C 109/21 –
Mit seinem Schlußantrag vom 11.03.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in der Rechtssache C-66/20 den Allmachtsphantasein deutscher Steuerfahnder einen deutlichen Dämpfer verpasst.
Eine in der Literatur vieldiskutierte Frage hat das Landgericht Münster mit Beschluss vom 27.01.2021 (23 Gs 3031/20) nun geklärt – nämlich, ob der vorübergehende Erwerb (§ 12 Abs. 1 WaffG) auch von Kurzwaffen allein aufgrund des Jagdscheins und ohne Besitz einer Waffenbesitzkarte möglich ist.
Ist ein Jagdbezirk von der ASP betroffen, so stellen sich für den Pächter viele Fragen. Die Wichtigsten hierzu möchte ich nachfolgend beantworten:
Eine der effizientesten Verteidigungsstrategien im Wildschadensprozess ist der Angriff der Wildschadensanmeldung selbst.