


von RA Georg H. Amian, Aachen Die unterschiedliche Handhabung des Einsatzes von Nachtsichttechnik zu jagdlichen Zwecken in den einzelnen Bundesländern hat zu erheblicher Verwirrung geführt. Zu Recht ist die Jägerschaft verunsichert, was die Möglichkeiten des Einsatzes von Nachtsichttechnik betrifft, zumal ein nicht rechtskonformer Einsatz zur Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG und damit zum
Es ist eine traurige Tatsache, dass sich der Jagdausübungsberechtigte immer wieder mit Fällen konfrontiert sieht, in denen Hunde Wild hetzen oder auch zur Strecke bringen. Aber wie reagiere ich in dieser Situation richtig? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen den Hundehalter vorzugehen? Gar nicht reagieren ist hier jedoch genauso falsch, wie zur Waffe greifen und in
Nazivergleich von Jagdgegnern nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt – Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage – AG Moers, Urteil v. 19.05.2021, Az. 561 C 109/21 –
Mit seinem Schlußantrag vom 11.03.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in der Rechtssache C-66/20 den Allmachtsphantasein deutscher Steuerfahnder einen deutlichen Dämpfer verpasst.
Eine in der Literatur vieldiskutierte Frage hat das Landgericht Münster mit Beschluss vom 27.01.2021 (23 Gs 3031/20) nun geklärt – nämlich, ob der vorübergehende Erwerb (§ 12 Abs. 1 WaffG) auch von Kurzwaffen allein aufgrund des Jagdscheins und ohne Besitz einer Waffenbesitzkarte möglich ist.
Ist ein Jagdbezirk von der ASP betroffen, so stellen sich für den Pächter viele Fragen. Die Wichtigsten hierzu möchte ich nachfolgend beantworten: