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AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen

Liebe Mandantschaft,

auch in Zeiten des Corona-Virus sind wir selbstverständlich für Sie da! Aufgrund der gebotenen Vermeidung persönlicher Kontakte bitten wir allerdings um Verständnis, dass Besprechungen ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden können, bis es Entwarnung gibt.

Sie erreichen uns stets über unser Kontaktformular, per E-Mail sowie telefonisch zu unseren Bürozeiten.

Bleiben Sie gesund!!

Wer wir sind

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen, Ihre bundesweit tätige Anwalts- und Steuerkanzlei im Raum Aachen - Köln - Düsseldorf bietet Ihnen juristischen Rat auf ausgesuchten Rechtsgebieten, wobei wir uns als Ansprechpartner erster Wahl sowohl für Privatpersonen, wie auch Freiberufler und Unternehmen sehen. Wir vertreten Sie beratend, außergerichtlich wie auch gerichtlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten wie auch den Sondergerichten der Arbeits-, Finanz-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Bundesfinanzhof.

Langjährige berufliche Erfahrung, Freude an der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater verbunden mit persönlicher Integrität runden unser Profil ab. Wir beraten Sie klug und umfassend.

Recht haben - Recht bekommen

Wir setzen uns geschickt, engagiert und mit all unseren Kräften dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Ein für Sie wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ist unser erstes Anliegen. Von einer kostenintensiven Auseinandersetzung raten wir Ihnen ab, wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist; ebenso wirken wir in Ihrem Sinne auf eine schnelle vergleichsweise Einigung hin, wenn dieser wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an oberster Stelle. Sollte jedoch die rechtliche Auseinandersetzung das Mittel der Wahl sein, so vertreten wir Sie energisch und konsequent - bis in die letzte Instanz.

Wir können, was wir tun - wir tun, was wir können

Um eine optimale Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, haben wir uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert - wir können und wollen uns nicht mit jedem Rechtsgebiet befassen, wenn wir innerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte stets auf der Höhe sein wollen. Für Rechtsfragen, die außerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte liegen, empfehlen wir Ihnen daher kompetente Kollegen, mit denen wir seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen.

Was wir können, machen wir gerne und mit Leidenschaft. Diese juristischen Leidenschaften bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit - darunter fallen Steuerrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Jagdrecht und Waffenrecht, wobei wir unsere hohe Kompetenz durch entsprechende Fachanwaltsqualifikationen verbunden mit einer entsprechenden Vortrags- und Dozententätigkeit untermauern können.

Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete. Gerne vertreten wir Sie auch im Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Familien- und Arbeitsrecht.

Aktuelle Informationen

Das Urteil des OVG Münster für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20 hat in Jäger- und Sportschützenkreisen für Verwirrung und erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Da entscheidet das OVG mal eben so, dass auch die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank

von RA Georg H. Amian, Aachen Die unterschiedliche Handhabung des Einsatzes von Nachtsichttechnik zu jagdlichen Zwecken in den einzelnen Bundesländern hat zu erheblicher Verwirrung geführt. Zu Recht ist die Jägerschaft verunsichert, was die Möglichkeiten des Einsatzes von Nachtsichttechnik betrifft, zumal ein nicht rechtskonformer Einsatz zur Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG und damit zum

Wilderei

Reh von Hund gerissen – was nun?

Es ist eine traurige Tatsache, dass sich der Jagdausübungsberechtigte immer wieder mit Fällen konfrontiert sieht, in denen Hunde Wild hetzen oder auch zur Strecke bringen. Aber wie reagiere ich in dieser Situation richtig? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen den Hundehalter vorzugehen? Gar nicht reagieren ist hier jedoch genauso falsch, wie zur Waffe greifen und in

Gericht; Recht;

Nazivergleich von Jagdgegnern nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt – Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage – AG Moers, Urteil v. 19.05.2021, Az. 561 C 109/21 –

Gericht; Recht;

Mit seinem Schlußantrag vom 11.03.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in der Rechtssache C-66/20 den Allmachtsphantasein deutscher Steuerfahnder einen deutlichen Dämpfer verpasst.

waffenrecht

Eine in der Literatur vieldiskutierte Frage hat das Landgericht Münster mit Beschluss vom 27.01.2021 (23 Gs 3031/20) nun geklärt – nämlich, ob der vorübergehende Erwerb (§ 12 Abs. 1 WaffG) auch von Kurzwaffen allein aufgrund des Jagdscheins und ohne Besitz einer Waffenbesitzkarte möglich ist.

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