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Aktuelle Informationen

Aktuelle Neuauflagen

Die Werke „Der Jagdschutz in NRW“ sowie „Rechtsvorschriften für die jagdliche Praxis in NRW“ von RA Georg H. Amian sind jetzt beide in der Neuauflage erschienen. Die Neuauflagen berücksichtigen insbesondere die mit dem sog. „Sicherheitspaket“ vom 25. Oktober 2024 (BGBl. I, Nr. 332) sowie die aufgrund des Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen

Aktuell wird verschiedentlich in den sozialen Medien, aber auch durch verschiedene Vereinigungen oder sogar Anwaltskollegen die Behauptung verbreitet, Nachtsicht- oder Wärmebildvorsätze oder -nachsätze mit einem montierten Adapter für ein Zielfernrohr müsse in einem Waffenschrank mit mindestens dem Widerstandsgrad 0 aufbewahrt und dürfe nicht offen gelagert werden. Dies wird damit begründet, dass nach Anlage 2 Abschnitt

Kürzlich bot ein renommierter Hersteller von Jagdzubehör im Internet Fallen für Elstern, Eichelhäher und Krähen an. Auf meinen Einwand hin, dass die Fangjagd auf Vögel und Flugwild grundsätzlich verboten sei, wurde ich für ahnungslos erklärt. Offenkundig ist einigen Jägern immer noch nicht klar, wie die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Fangjagd auf Vögel und Flugwild

Aufgrund einiger Nachfragen durch die üblichen Stammtischweisheiten verunsicherter Jäger, wie Nachtsichttechnik, die auch für die Verwendung als Nachsatz- oder Vorsatzgerät in Verbindung mit einem Zielfernrohr Verwendung finden können, aufzubewahren sind, möchte ich auf das Thema heute einmal näher eingehen. Hierbei lassen wir reine Nachtzielgeräte (Nachtsichtgeräte mit Montage und Absehen) außen vor, da diese generell verboten

Mit Änderung der Waffengesetzes im Oktober 2024 ist bei der Verlängerung des Jagdscheins nun die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich. Der Gesetzgeber hat allerdings verabsäumt, die strukturellen Voraussetzungen hierfür sicherzustellen; dennoch ist das Gesetz ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Waffen- und Jagdbehörden sind am Limit – was früher eine kleine Rotineaufgabe war, erwächst nun zu

Gleich zwei neue Werke von RA Georg H. Amian sind im Monat September erschienen: „Rechtsvorschriften für die jagdliche Praxis in Nordrhein-Westfalen“ Die im Zusammenhang mit der Jagdausübung relevanten Rechtsvorschriften sind äußerst vielfältig, so dass der Praktiker leicht den Überblick verlieren kann. Die Textsammlung ist eine Zusamenstellung sämtlicher für die jagdliche Praxis und Ausbildung relevanter Rechtsvorschriften

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