Erbrecht, Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge

Erbrecht - bedeutsamer, als man meint, denn mehr als 400 Milliarden Euro (400.000.000.000,00 €) werden in Deutschland laut einer Studie jedes Jahr vererbt!

In Anbetracht dieses unvorstellbar hohen Vermögens ist geradezu erschreckend, dass nur etwa jeder fünfte Deutsche ein Testament errichtet oder eine sonstige Maßnahme zur Regelung seiner Vermögens – und/oder Unternehmensnachfolge getroffen hat.

Ist keine Regelung getroffen, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht jedoch in den allerwenigsten Fällen dem mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Erblassers.

Von den bereits getroffenen letztwilligen Verfügungen ist ein großer Teil inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder sogar unwirksam - mit unabsehbaren Konsequenzen. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge kann eine fehlende oder fehlerhafte letztwillige Verfügung ruinöse Folgen haben.

Erbrecht geht eben nicht "einfach mal so" - darum handeln Sie jetzt! Lassen Sie Ihr bereits bestehendes Testament durch uns überprüfen oder planen Sie gemeinsam mit uns Ihre Vermögensnachfolge!

Wir beraten Sie, wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln wollen und Sie dafür Sorge tragen möchten, dass

  • Ihr letzter Wille im Testament sinnvoll, klar und nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht wird
  • Ihr zu Lebzeiten erwirtschaftetes Vermögen Ihrer Familie bzw. Personen Ihrer Wahl zufallen soll
  • Ihre Erben und nicht der Fiskus bereichert wird
  • Sie eine kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung wünschen
  • Sie Ihren Erben helfen, Erbschaftssteuer zu sparen ohne Ihren eigenen Bedarf zu Lebzeiten einschränken zu müssen
  • Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand planen und Ihre Unternehmensnachfolge effektiv und steuergünstig planen möchten
  • Sie sich um das wirtschaftliche Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, eines behinderten oder kranken angehörigen nach Ihrem Ableben sorgen

oder Sie haben geerbt und möchten beraten werden,

  • wie Sie feststellen können ob Sie die Erbschaft annehmen sollten
  • wie Sie sich mit Miterben auseinandersetzen
  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen müssen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren
  • bei der richtigen Testamentsauslegung oder bei der Bemessung der Höhe Ihrer Erbschaft
  • wie die Erbengemeinschaft schnell und unkompliziert auseinandergesetzt werden kann
  • wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten schützen

Sehr wichtig sind die Themen  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Legen Sie Ihr Schicksal nicht in die Hände willkürlich bestimmbarer Dritter! Tragen Sie selbst rechtzeitig dafür Sorge, dass sich Menschen Ihres Vertrauens in Ihren schwersten Stunden um Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Belange und Bedürfnisse kümmern und Ihrem höchstpersönlichen Willen Gehör verschafft wird!

Wenden Sie sich an uns und scheuen Sie keine Fragen! Wir setzen Ihre Wünsche und Ziele effektiv, kompetent und stets an der aktuellen Rechtslage orientiert um.

Unser Partner Rechtsanwalt Georg H. Amian ist als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des Erbrechts, Erbschaftsteuerrechts; Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Nachlassplanung, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.

RA Amian ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V. sowie Mitglied der wissenschaftlichen Gesellschaft für Erbrecht "Hereditare".  Durch ständige Fortbildung und Erfahrungsaustausch mit anderen Erbrechtsspezialisten wird eine hohe Aktualität und Rechtssicherheit gewährleistet.

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular - wir beraten Sie gerne!

Hier finden Sie Aktuelles zum Erbrecht!

erbrecht

Natürlich können Sie Ihr Testament selbst errichten, ohne einen Anwalt oder Notar bemühen zu müssen. Doch das so gesparte Geld kann sich im Erbfalle sehr schnell rächen! Zunächst sind die formellen Voraussetzungen eines eigenhändigen Testaments zu beachten, denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit führen, wie nachfolgend aufgezeigt werden wird. Da ist zunächst die Schriftform.

vertragsrecht

Wer erbt im Scheidungsfall?

Wer erbt im Scheidungsfall? – Diese Frage stellt sich jeder, der mit einer Trennung mit anschließendem Scheidungsverfahren konfrontiert wird. Kann es sein, dass der ungeliebte Ex-Partner im plötzlichen Todesfall nun doch am Vermögen partizipiert? Grundsätzlich ist unerheblich, ob die Ehegatten eine gemeinsame letztwillige Verfügung getroffen haben oder die gesetzliche Erbfolge gilt, die immer dann eintritt,

gericht

Testament allein reicht nicht für Grundbuchänderung  – Wie das OLG Rostock (Az. 3 W 160/16) am 13.08.2018 entschieden hat, reicht für die Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses und die hierfür vorzunehmende Eintragung im Grundbuch die Vorlage des Testaments allein nicht aus. Vielmehr muss die Übereignung durch die mit dem Vermächtnis belasteten Erben förmlich bewilligt werden; es ist

erbrecht

Fehlerquellen beim Laientestament

Fehlerquellen beim Laientestament – und wie man sie vermeidet. Natürlich kann man sein Testament privatschriftlich verfassen, solange man die gesetzlichen Formvorschriften hierfür einhält. Problematischer wird es jedoch, wenn Rechtsbegriffe fehlerhaft oder in einem falschen Zusammenhang verwendet werden. Sehr häufig verwechselt wird im Laientestament z.B. der Begriff des Schlußerben mit dem des Nacherben.  In der Regel

testament

Online-Testamente überwiegend mangelhaft – Die Zeitschrift Finanztest hat mehrere Online-Portale getestet, die bei der Erstellung von Testamenten behilflich sein sollen. Hierunter waren sowohl kostenlose, wie auch kostenpflichtige Portale. Im Ergebnis wurden nur zwei Portale mit „Gut“ bewertet: Afilio und Smartlaw; zwei Portale erhielten nur die Note „Mangelhaft“. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die ein falsch

testament

Was ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil ist in den §§ 2303 BGB gesetzlich geregelt. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich alle leiblichen Abkömmlinge des Erblassers, sofern sie von der Erbfolge -durch Testament oder sonstige letztwillige Verfügung- von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Gleiches gilt auch für den Ehegatten des Erblassers (§ 2303 Abs. 2 BGB) – allerdings nur unter

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