Erbrecht, Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge

Erbrecht - bedeutsamer, als man meint, denn mehr als 400 Milliarden Euro (400.000.000.000,00 €) werden in Deutschland laut einer Studie jedes Jahr vererbt!

In Anbetracht dieses unvorstellbar hohen Vermögens ist geradezu erschreckend, dass nur etwa jeder fünfte Deutsche ein Testament errichtet oder eine sonstige Maßnahme zur Regelung seiner Vermögens – und/oder Unternehmensnachfolge getroffen hat.

Ist keine Regelung getroffen, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht jedoch in den allerwenigsten Fällen dem mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Erblassers.

Von den bereits getroffenen letztwilligen Verfügungen ist ein großer Teil inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder sogar unwirksam - mit unabsehbaren Konsequenzen. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge kann eine fehlende oder fehlerhafte letztwillige Verfügung ruinöse Folgen haben.

Erbrecht geht eben nicht "einfach mal so" - darum handeln Sie jetzt! Lassen Sie Ihr bereits bestehendes Testament durch uns überprüfen oder planen Sie gemeinsam mit uns Ihre Vermögensnachfolge!

Wir beraten Sie, wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln wollen und Sie dafür Sorge tragen möchten, dass

  • Ihr letzter Wille im Testament sinnvoll, klar und nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht wird
  • Ihr zu Lebzeiten erwirtschaftetes Vermögen Ihrer Familie bzw. Personen Ihrer Wahl zufallen soll
  • Ihre Erben und nicht der Fiskus bereichert wird
  • Sie eine kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung wünschen
  • Sie Ihren Erben helfen, Erbschaftssteuer zu sparen ohne Ihren eigenen Bedarf zu Lebzeiten einschränken zu müssen
  • Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand planen und Ihre Unternehmensnachfolge effektiv und steuergünstig planen möchten
  • Sie sich um das wirtschaftliche Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, eines behinderten oder kranken angehörigen nach Ihrem Ableben sorgen

oder Sie haben geerbt und möchten beraten werden,

  • wie Sie feststellen können ob Sie die Erbschaft annehmen sollten
  • wie Sie sich mit Miterben auseinandersetzen
  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen müssen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren
  • bei der richtigen Testamentsauslegung oder bei der Bemessung der Höhe Ihrer Erbschaft
  • wie die Erbengemeinschaft schnell und unkompliziert auseinandergesetzt werden kann
  • wie Sie durch eine vorweggenommene Erbfolge Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamtes oder von Pflichtteilsberechtigten schützen

Sehr wichtig sind die Themen  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Legen Sie Ihr Schicksal nicht in die Hände willkürlich bestimmbarer Dritter! Tragen Sie selbst rechtzeitig dafür Sorge, dass sich Menschen Ihres Vertrauens in Ihren schwersten Stunden um Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Belange und Bedürfnisse kümmern und Ihrem höchstpersönlichen Willen Gehör verschafft wird!

Wenden Sie sich an uns und scheuen Sie keine Fragen! Wir setzen Ihre Wünsche und Ziele effektiv, kompetent und stets an der aktuellen Rechtslage orientiert um.

Unser Partner Rechtsanwalt Georg H. Amian ist als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des Erbrechts, Erbschaftsteuerrechts; Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Nachlassplanung, Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.

RA Amian ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V. sowie Mitglied der wissenschaftlichen Gesellschaft für Erbrecht "Hereditare".  Durch ständige Fortbildung und Erfahrungsaustausch mit anderen Erbrechtsspezialisten wird eine hohe Aktualität und Rechtssicherheit gewährleistet.

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular - wir beraten Sie gerne!

Hier finden Sie Aktuelles zum Erbrecht!

Bundesgerichtshof

BGH entscheidet über digitalen Nachlass! Mit heutiger Entscheidung hat der III. Zivilsenat des BGH klargestellt, dass auch der Zugriff auf den digitalen Nachlass -wie etwa Facebook-Konten- den Erben zusteht. Geklagt hatten Eltern, denen Facebook den Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Konto der verstorbenen Tochter verweigert hatte. Der BGH entschied, dass auch das Nutzerkonto

vertragsrecht

Nur ungern möchte man sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig zu sein. Dennoch gilt es, mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Personen über Ihr Leben und Ihr Lebenswerk entscheiden, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind! Bestimmen Sie selbst die Person Ihres Vertrauens, die

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