Herzlich Willkommen auf unserer Kanzleiseite!

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen

Liebe Mandantschaft,

auch in Zeiten des Corona-Virus sind wir selbstverständlich für Sie da! Aufgrund der gebotenen Vermeidung persönlicher Kontakte bitten wir allerdings um Verständnis, dass Besprechungen ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden können, bis es Entwarnung gibt.

Sie erreichen uns stets über unser Kontaktformular, per E-Mail sowie telefonisch zu unseren Bürozeiten.

Bleiben Sie gesund!!

Wer wir sind

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen, Ihre bundesweit tätige Anwalts- und Steuerkanzlei im Raum Aachen - Köln - Düsseldorf bietet Ihnen juristischen Rat auf ausgesuchten Rechtsgebieten, wobei wir uns als Ansprechpartner erster Wahl sowohl für Privatpersonen, wie auch Freiberufler und Unternehmen sehen. Wir vertreten Sie beratend, außergerichtlich wie auch gerichtlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten wie auch den Sondergerichten der Arbeits-, Finanz-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Bundesfinanzhof.

Langjährige berufliche Erfahrung, Freude an der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater verbunden mit persönlicher Integrität runden unser Profil ab. Wir beraten Sie klug und umfassend.

Recht haben - Recht bekommen

Wir setzen uns geschickt, engagiert und mit all unseren Kräften dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Ein für Sie wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ist unser erstes Anliegen. Von einer kostenintensiven Auseinandersetzung raten wir Ihnen ab, wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist; ebenso wirken wir in Ihrem Sinne auf eine schnelle vergleichsweise Einigung hin, wenn dieser wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an oberster Stelle. Sollte jedoch die rechtliche Auseinandersetzung das Mittel der Wahl sein, so vertreten wir Sie energisch und konsequent - bis in die letzte Instanz.

Wir können, was wir tun - wir tun, was wir können

Um eine optimale Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, haben wir uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert - wir können und wollen uns nicht mit jedem Rechtsgebiet befassen, wenn wir innerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte stets auf der Höhe sein wollen. Für Rechtsfragen, die außerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte liegen, empfehlen wir Ihnen daher kompetente Kollegen, mit denen wir seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen.

Was wir können, machen wir gerne und mit Leidenschaft. Diese juristischen Leidenschaften bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit - darunter fallen Steuerrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Jagdrecht und Waffenrecht, wobei wir unsere hohe Kompetenz durch entsprechende Fachanwaltsqualifikationen verbunden mit einer entsprechenden Vortrags- und Dozententätigkeit untermauern können.

Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete. Gerne vertreten wir Sie auch im Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Familien- und Arbeitsrecht.

Aktuelle Informationen

Gericht; Recht;

LG Koblenz stellt Nichtigkeit eines Pachtvertrages fest

vertragsrecht

Mit der nicht unbedingt neuen Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Jagdpachtvertrag nichtig ist, beschäftigt sich derzeit das LG Koblenz

erbrecht

Natürlich können Sie Ihr Testament selbst errichten, ohne einen Anwalt oder Notar bemühen zu müssen. Doch das so gesparte Geld kann sich im Erbfalle sehr schnell rächen! Zunächst sind die formellen Voraussetzungen eines eigenhändigen Testaments zu beachten, denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit führen, wie nachfolgend aufgezeigt werden wird. Da ist zunächst die Schriftform.

Rehkitz

Mit einem besonders hässlichen und grausamen Fall von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mussten wir uns heute im Rahmen einer Strafanzeige befassen. Ein Jagdpächter hatte uns mandatiert, gegen einen Landwirt aus der Verbandsgemeinde Vordereifel Strafanzeige zu erstatten, nachdem dieser unter Außerachtlassung sämtlicher Schutzmaßnahmen eine im Geburtsvorgang befindliche Ricke (weibliches Reh) mit dem Mähwerk schwer verletzt hatte.

Bundesgerichtshof

Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 14.12.2018 entschieden, dass der Fiskus (die öffentliche Hand), der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass haftet. Er begründet dies damit, dass es dem Fiskus versagt ist,

Unsere Mitgliedschaften

AMIAN Rechtsanwälte

Stolberger Straße 9
52068 Aachen

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