Herzlich Willkommen auf unserer Kanzleiseite!

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen

Liebe Mandantschaft,

auch in Zeiten des Corona-Virus sind wir selbstverständlich für Sie da! Aufgrund der gebotenen Vermeidung persönlicher Kontakte bitten wir allerdings um Verständnis, dass Besprechungen ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden können, bis es Entwarnung gibt.

Sie erreichen uns stets über unser Kontaktformular, per E-Mail sowie telefonisch zu unseren Bürozeiten.

Bleiben Sie gesund!!

Wer wir sind

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen, Ihre bundesweit tätige Anwalts- und Steuerkanzlei im Raum Aachen - Köln - Düsseldorf bietet Ihnen juristischen Rat auf ausgesuchten Rechtsgebieten, wobei wir uns als Ansprechpartner erster Wahl sowohl für Privatpersonen, wie auch Freiberufler und Unternehmen sehen. Wir vertreten Sie beratend, außergerichtlich wie auch gerichtlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten wie auch den Sondergerichten der Arbeits-, Finanz-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Bundesfinanzhof.

Langjährige berufliche Erfahrung, Freude an der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater verbunden mit persönlicher Integrität runden unser Profil ab. Wir beraten Sie klug und umfassend.

Recht haben - Recht bekommen

Wir setzen uns geschickt, engagiert und mit all unseren Kräften dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Ein für Sie wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ist unser erstes Anliegen. Von einer kostenintensiven Auseinandersetzung raten wir Ihnen ab, wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist; ebenso wirken wir in Ihrem Sinne auf eine schnelle vergleichsweise Einigung hin, wenn dieser wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an oberster Stelle. Sollte jedoch die rechtliche Auseinandersetzung das Mittel der Wahl sein, so vertreten wir Sie energisch und konsequent - bis in die letzte Instanz.

Wir können, was wir tun - wir tun, was wir können

Um eine optimale Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, haben wir uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert - wir können und wollen uns nicht mit jedem Rechtsgebiet befassen, wenn wir innerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte stets auf der Höhe sein wollen. Für Rechtsfragen, die außerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte liegen, empfehlen wir Ihnen daher kompetente Kollegen, mit denen wir seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen.

Was wir können, machen wir gerne und mit Leidenschaft. Diese juristischen Leidenschaften bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit - darunter fallen Steuerrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Jagdrecht und Waffenrecht, wobei wir unsere hohe Kompetenz durch entsprechende Fachanwaltsqualifikationen verbunden mit einer entsprechenden Vortrags- und Dozententätigkeit untermauern können.

Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete. Gerne vertreten wir Sie auch im Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Familien- und Arbeitsrecht.

Aktuelle Informationen

testament

Was ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil ist in den §§ 2303 BGB gesetzlich geregelt. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich alle leiblichen Abkömmlinge des Erblassers, sofern sie von der Erbfolge -durch Testament oder sonstige letztwillige Verfügung- von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Gleiches gilt auch für den Ehegatten des Erblassers (§ 2303 Abs. 2 BGB) – allerdings nur unter

gericht

Bundesverfassungsgericht entscheidet über verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von untergebrachten Patienten (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 62/2018 vom 24. Juli 2018, Urteil vom 24. Juli 2018, Az. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich

Bundesgerichtshof

BGH entscheidet über digitalen Nachlass! Mit heutiger Entscheidung hat der III. Zivilsenat des BGH klargestellt, dass auch der Zugriff auf den digitalen Nachlass -wie etwa Facebook-Konten- den Erben zusteht. Geklagt hatten Eltern, denen Facebook den Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Konto der verstorbenen Tochter verweigert hatte. Der BGH entschied, dass auch das Nutzerkonto

vertragsrecht

Nur ungern möchte man sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig zu sein. Dennoch gilt es, mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Personen über Ihr Leben und Ihr Lebenswerk entscheiden, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind! Bestimmen Sie selbst die Person Ihres Vertrauens, die

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