


Fehlerquellen beim Laientestament – und wie man sie vermeidet. Natürlich kann man sein Testament privatschriftlich verfassen, solange man die gesetzlichen Formvorschriften hierfür einhält. Problematischer wird es jedoch, wenn Rechtsbegriffe fehlerhaft oder in einem falschen Zusammenhang verwendet werden. Sehr häufig verwechselt wird im Laientestament z.B. der Begriff des Schlußerben mit dem des Nacherben. In der Regel
Keine Schutzpflicht für unkontrolliertes Wildverhalten – das Amtsgericht Daun hat entschieden, dass der Veranstalter eine Treib- oder Drückjagd nicht verpflichtet ist, für jedwede Gefahr, die mit dieser Form der Jagdausübung verbunden ist, Vorsorge zu treffen. Schäden, die als Folge des naturgegebenen Fluchtverhaltens infolge einer Treib- oder Drückjagd eintreten, sind daher nicht als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Online-Testamente überwiegend mangelhaft – Die Zeitschrift Finanztest hat mehrere Online-Portale getestet, die bei der Erstellung von Testamenten behilflich sein sollen. Hierunter waren sowohl kostenlose, wie auch kostenpflichtige Portale. Im Ergebnis wurden nur zwei Portale mit „Gut“ bewertet: Afilio und Smartlaw; zwei Portale erhielten nur die Note „Mangelhaft“. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die ein falsch
BFH erleichtert Vorsteuerabzug – Der BFH hat mit Urteilen vom 21.06.2018 –Az.: 2018 V R 25/15 und V R 28/16- entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr einen Ort ausweisen muss, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Ausreichend ist, dass die Rechnung eine vollständige Anschrift des leistenden
Zum Schutze des natürlichen Fischvorkommens und der Abwendung erheblicher Schäden in der Fischereiwirtschaft hat das Land NRW erneut eine Kormoran-Verordnung erlassen. Allerdings ist die Entnahme von Kormoranen aus der Wildbahn beschränkt auf Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer oder einer Anlage zur Fischzucht oder Fischhaltung
Was ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil ist in den §§ 2303 BGB gesetzlich geregelt. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich alle leiblichen Abkömmlinge des Erblassers, sofern sie von der Erbfolge -durch Testament oder sonstige letztwillige Verfügung- von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Gleiches gilt auch für den Ehegatten des Erblassers (§ 2303 Abs. 2 BGB) – allerdings nur unter