Herzlich Willkommen auf unserer Kanzleiseite!

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen

Liebe Mandantschaft,

auch in Zeiten des Corona-Virus sind wir selbstverständlich für Sie da! Aufgrund der gebotenen Vermeidung persönlicher Kontakte bitten wir allerdings um Verständnis, dass Besprechungen ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden können, bis es Entwarnung gibt.

Sie erreichen uns stets über unser Kontaktformular, per E-Mail sowie telefonisch zu unseren Bürozeiten.

Bleiben Sie gesund!!

Wer wir sind

AMIAN Rechtsanwälte - Fachanwälte - Steuerberater in Aachen, Ihre bundesweit tätige Anwalts- und Steuerkanzlei im Raum Aachen - Köln - Düsseldorf bietet Ihnen juristischen Rat auf ausgesuchten Rechtsgebieten, wobei wir uns als Ansprechpartner erster Wahl sowohl für Privatpersonen, wie auch Freiberufler und Unternehmen sehen. Wir vertreten Sie beratend, außergerichtlich wie auch gerichtlich vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten wie auch den Sondergerichten der Arbeits-, Finanz-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Bundesfinanzhof.

Langjährige berufliche Erfahrung, Freude an der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater verbunden mit persönlicher Integrität runden unser Profil ab. Wir beraten Sie klug und umfassend.

Recht haben - Recht bekommen

Wir setzen uns geschickt, engagiert und mit all unseren Kräften dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Ein für Sie wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis ist unser erstes Anliegen. Von einer kostenintensiven Auseinandersetzung raten wir Ihnen ab, wenn dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist; ebenso wirken wir in Ihrem Sinne auf eine schnelle vergleichsweise Einigung hin, wenn dieser wirtschaftlich der Vorzug zu geben ist.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für uns an oberster Stelle. Sollte jedoch die rechtliche Auseinandersetzung das Mittel der Wahl sein, so vertreten wir Sie energisch und konsequent - bis in die letzte Instanz.

Wir können, was wir tun - wir tun, was wir können

Um eine optimale Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, haben wir uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert - wir können und wollen uns nicht mit jedem Rechtsgebiet befassen, wenn wir innerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte stets auf der Höhe sein wollen. Für Rechtsfragen, die außerhalb unserer Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte liegen, empfehlen wir Ihnen daher kompetente Kollegen, mit denen wir seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen.

Was wir können, machen wir gerne und mit Leidenschaft. Diese juristischen Leidenschaften bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit - darunter fallen Steuerrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Jagdrecht und Waffenrecht, wobei wir unsere hohe Kompetenz durch entsprechende Fachanwaltsqualifikationen verbunden mit einer entsprechenden Vortrags- und Dozententätigkeit untermauern können.

Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete. Gerne vertreten wir Sie auch im Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Familien- und Arbeitsrecht.

Aktuelle Informationen

gericht

Testament allein reicht nicht für Grundbuchänderung  – Wie das OLG Rostock (Az. 3 W 160/16) am 13.08.2018 entschieden hat, reicht für die Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses und die hierfür vorzunehmende Eintragung im Grundbuch die Vorlage des Testaments allein nicht aus. Vielmehr muss die Übereignung durch die mit dem Vermächtnis belasteten Erben förmlich bewilligt werden; es ist

erbrecht

Fehlerquellen beim Laientestament

Fehlerquellen beim Laientestament – und wie man sie vermeidet. Natürlich kann man sein Testament privatschriftlich verfassen, solange man die gesetzlichen Formvorschriften hierfür einhält. Problematischer wird es jedoch, wenn Rechtsbegriffe fehlerhaft oder in einem falschen Zusammenhang verwendet werden. Sehr häufig verwechselt wird im Laientestament z.B. der Begriff des Schlußerben mit dem des Nacherben.  In der Regel

jagdrecht

Keine Schutzpflicht für unkontrolliertes Wildverhalten – das Amtsgericht Daun hat entschieden, dass der Veranstalter eine Treib- oder Drückjagd nicht verpflichtet ist, für jedwede Gefahr, die mit dieser Form der Jagdausübung verbunden ist, Vorsorge zu treffen. Schäden, die als Folge des naturgegebenen Fluchtverhaltens infolge einer Treib- oder Drückjagd eintreten, sind daher nicht als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

testament

Online-Testamente überwiegend mangelhaft – Die Zeitschrift Finanztest hat mehrere Online-Portale getestet, die bei der Erstellung von Testamenten behilflich sein sollen. Hierunter waren sowohl kostenlose, wie auch kostenpflichtige Portale. Im Ergebnis wurden nur zwei Portale mit „Gut“ bewertet: Afilio und Smartlaw; zwei Portale erhielten nur die Note „Mangelhaft“. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die ein falsch

steuerrecht

BFH erleichtert Vorsteuerabzug

BFH erleichtert Vorsteuerabzug – Der BFH hat mit Urteilen vom 21.06.2018  –Az.: 2018 V R 25/15 und V R 28/16-  entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr einen Ort ausweisen muss, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Ausreichend ist, dass die Rechnung eine vollständige Anschrift des leistenden

jagdrecht

Neue Kormoranverordnung in NRW

Zum Schutze des natürlichen Fischvorkommens und der Abwendung erheblicher Schäden in der Fischereiwirtschaft hat das Land NRW erneut eine Kormoran-Verordnung erlassen. Allerdings ist die Entnahme von Kormoranen aus der Wildbahn beschränkt auf Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer oder einer Anlage zur Fischzucht oder Fischhaltung

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