Eine in der Literatur vieldiskutierte Frage hat das Landgericht Münster mit Beschluss vom 27.01.2021 (23 Gs 3031/20) nun geklärt – nämlich, ob der vorübergehende Erwerb (§ 12 Abs. 1 WaffG) auch von Kurzwaffen allein aufgrund des Jagdscheins und ohne Besitz einer Waffenbesitzkarte möglich ist.
Ist ein Jagdbezirk von der ASP betroffen, so stellen sich für den Pächter viele Fragen. Die Wichtigsten hierzu möchte ich nachfolgend beantworten:
Eine der effizientesten Verteidigungsstrategien im Wildschadensprozess ist der Angriff der Wildschadensanmeldung selbst.
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 05.08.2019, Az. L8 U 51/16 (= JE XXI/XV Nr. 89) die wichtige und immer wieder strittige Rechtsfrage geklärt, ob Nachsucheführer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit über die Berufsgenossenschaft Versicherungsschutz genießen. Dem lag zu Grunde, dass sich ein Nachsucheführer bei seiner Tätigkeit erheblich – u.a. mit einem Beinbruch- verletzt
Akzeptieren Sie keine überlangen Bearbeitungszeiten bei Ihrer Waffenbehörde!
EuGH sprengt Kreditverträge zwischen 2010 und 2016 – meist Widerruf möglich