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Kürzlich bot ein renommierter Hersteller von Jagdzubehör im Internet Fallen für Elstern, Eichelhäher und Krähen an. Auf meinen Einwand hin, dass die Fangjagd auf Vögel und Flugwild grundsätzlich verboten sei, wurde ich für ahnungslos erklärt. Offenkundig ist einigen Jägern immer noch nicht klar, wie die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Fangjagd auf Vögel und Flugwild

Aufgrund einiger Nachfragen durch die üblichen Stammtischweisheiten verunsicherter Jäger, wie Nachtsichttechnik, die auch für die Verwendung als Nachsatz- oder Vorsatzgerät in Verbindung mit einem Zielfernrohr Verwendung finden können, aufzubewahren sind, möchte ich auf das Thema heute einmal näher eingehen. Hierbei lassen wir reine Nachtzielgeräte (Nachtsichtgeräte mit Montage und Absehen) außen vor, da diese generell verboten

Mit Änderung der Waffengesetzes im Oktober 2024 ist bei der Verlängerung des Jagdscheins nun die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich. Der Gesetzgeber hat allerdings verabsäumt, die strukturellen Voraussetzungen hierfür sicherzustellen; dennoch ist das Gesetz ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Waffen- und Jagdbehörden sind am Limit – was früher eine kleine Rotineaufgabe war, erwächst nun zu

Gleich zwei neue Werke von RA Georg H. Amian sind im Monat September erschienen: „Rechtsvorschriften für die jagdliche Praxis in Nordrhein-Westfalen“ Die im Zusammenhang mit der Jagdausübung relevanten Rechtsvorschriften sind äußerst vielfältig, so dass der Praktiker leicht den Überblick verlieren kann. Die Textsammlung ist eine Zusamenstellung sämtlicher für die jagdliche Praxis und Ausbildung relevanter Rechtsvorschriften

Das Urteil des OVG Münster für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20 hat in Jäger- und Sportschützenkreisen für Verwirrung und erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Da entscheidet das OVG mal eben so, dass auch die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren sind, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank

von RA Georg H. Amian, Aachen Die unterschiedliche Handhabung des Einsatzes von Nachtsichttechnik zu jagdlichen Zwecken in den einzelnen Bundesländern hat zu erheblicher Verwirrung geführt. Zu Recht ist die Jägerschaft verunsichert, was die Möglichkeiten des Einsatzes von Nachtsichttechnik betrifft, zumal ein nicht rechtskonformer Einsatz zur Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG und damit zum

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